Warengruppen

 

Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MK-INDUSTRIESERVICE, Inh. Meinhard Kupser Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wen wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1. Allgemeines 1.1. Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich. Verträge und mündlichen Vereinbarungen werden erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Inhalt unserer Bestätigung ist alleine für das Vertragsverhältnis maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. 1.2. Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden MwSt. Auf Anfrage werden schriftlich verbindliche Preisangebote mit einer vierwöchigen Bindungsfrist erteilt. Mündlichen Preisauskünfte sind unverbindlich. 1.3. Bei einem Auftragswert von Weniger als € 50,-- netto berechnen wir eine Frachtkostenpauschale von € 7,67 sowie die tatsächlich anfallenden Verpackungskosten. 1.4. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen. 1.5. Ist Der Besteller Vollkaufmann i. S. des HGB, ist der Erfüllungsort für Lieferungen der Versandtort, für Zahlungen Wolgast, Gerichtsstand ist Wolgast. Diese Regelung gilt auch im Wechsel- und Scheckverfahren. Ist der Besteller Vollkaufmann i. S. des HGB, gilt obige Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts, der Wandlung und dergleichen.
2. Lieferung, Leistung 2.1. Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Kataloge, Planungsunterlagen, Zeichnungen u. sonstige Unterlagen bleiben auch bei Versendung unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftlichen Zustimmung weder vervielfältigt noch zum Zwecke der Vervielfältigung od. anderweitigen Verwendungen zugänglich gemacht werden 2.2. Die zu unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen, insb. Abb., Leistungs- u. Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 2.3. Wenn nicht extra bestätigt, sind die Teile nicht druck- u. durchflussgeprüft und sind nicht zugelassen, um als genehmigungs-, zulassungs-, prüf- oder abnahmepflichtige Komponenten eingesetzt zu werden. Insbesondere sind die von uns gelieferten Teile ohne Bestätigung nicht zugelassen für Luftfahrt, für Bremssysteme, für Gase und gefährliche Fluide allgemein. Die Übereinstimmung mit Regelwerken ist nur im bestätigten Umfang gegeben. 2.4. Ist der Besteller Vollkaufmann i. S. des HGB, gilt folgendes: erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die Löhne oder sonstige Gestehkosten einschließlich unserer Bezugskosten Beim Vorlieferanten, sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MK-INDUSTRIESERVICE, Inh. Meinhard Kupser 2.5. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch, bevor alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Genehmigungen u. Unterlagen vorliegen u. alle wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt ais eingehalten mit rechtzeitiger Absendung der bestellten Ware. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Besteller mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet. Unvorhersehbare Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise unmöglich machen, nach Wahl die Lieferfrist entsprechend hinauszuschieben. Lieferverzögerungen aus o. g. Gründen berechtigen nicht zum einseitigen Vertragsrücktritt d. Auftraggebers. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir die Lieferung auch nicht innerhalb der vom Besteller gesetzten, angemessenen Nachfrist bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 2.6. Der Auftraggeber hat die Ware nach Empfang, spätestens 10Tage nach Erhalt, in einer der Ware angepassten Prüfart auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Beanstandungen sind in geeigneter Weise, i. d. R. in schriftlicher Form, umgehend anzuzeigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor. 2.7. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt im Auftrag und für die Rechnung des Bestellers, also auf seine Kosten in der Vereinbarten Weise. Uns steht das Recht der Auswahl des Frachtführers zu. Versandvorschriften werden von uns beachtet, jedoch wird für die kostengünstige Verfrachtung keine Verantwortung übernommen. Verpackungskosten trägt der Besteller. Verpackungen der von uns gelieferten Waren werden gemäß der gültigen Verpackungsordnung nur bei kostenfreier Anlieferung zurückgenommen. Die Kosten für die zurückgenommene Verpackung werden nicht erstattet. 2.8. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen auf den Besteller über, spätestens, wenn die Lieferung unser Lager verlässt. Verzögert sich die Absendung trotz unserer Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens bei der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wir verpflichten uns das Transportrisiko auf Verlangen des Bestellers und auf seine Kosten zu versichern.
3. Gewährleistung, Schadenshaftung, Rücknahme 3.1. Von uns hergestellte Gegenstände u. Teile hiervon werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert od. neu geliefert, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Absendung oder Übergabe, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbes. infolge von Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar werden, vorausgesetzt, der Besteller ist Vollkaufmann i. S. des HGB. Die Bestimmungen über Lagerfrist u. Haftung für Mängel u. Schäden gelten entspr. Für Nachbesserungsarbeiten u. Ersatzlieferungen. Der Besteller hat das Recht, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 3.2. Schadensersatzansprüche, auch soweit sie sich zugleich aus dem Gesetz herleiten lassen, z.B. aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von uns oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von uns beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MK-INDUSTRIESERVICE, Inh. Meinhard Kupser 3.3. Wenn wir uns aus Gründen der Kulanz, also ohne rechtliche Verpflichtungen zu einem Warenumtausch bereit erklären, so hat der Besteller die Kosten der Rücknahme und Prüfung der zurückgegebenen Waren mindestens 10% des Verkaufspreises dieser Waren, jedoch wenigstens € 25,00 und außerdem die Frachtkosten u. die Kosten für notwendige Instandsetzungsarbeiten zu tragen. 3.4. Schadensersatz (Mängelrüge); im kaufmännischen Bereich haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. Sonstige Schadensersatzansprüche können nur im Rahmen der Bedingungen Unseres Haftpflichtversicherers u. in der max. Höhe der Versicherungssumme reguliert werden.
4. Zahlung 4.1. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) ohne Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten. 4.2. Neukunden, bzw. Kunden, die per Internet bestellen erhalten die Ersten 2 Bestellungen mit der Warenlieferung per Nachnahme. 4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen. 4.4. Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger Absprache zahlungshalber angenommen. Erst die Wertstellung auf unsere Konten gilt als Zahlung. Sämtliche in Verbindung mit dem Einlösen von Wechsel oder Schecks entstehende Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Ausstellers. 4.5. Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. 4.6. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel nicht ein, oder stellt er seine Zahlungen ein oder wird uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, welche die Zahlung gefährdet scheinen lässt, wird unsere gesamte Forderung sofort fällig, auch soweit Wechsel später Fälligkeiten laufen. Wir sind sodann auch berechtigt, unter vorheriger Ankündigung unser Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Unser Recht auf Schadensersatz ist hierdurch nicht ausgeschlossen. 4.7. Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderung oder entsprechende Zurückhaltungsrechte des Bestellers sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen z.B. aus so genannten Akzeptanzwechseln. Die Forderungen des Käufers aus der Wiederveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Wiederveräußerung nur in Höhe des Wiederveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5.2. Der Kunde ist Verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 5.3. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände, unabhängig von der Verarbeitungsstufe o. der Form, in der sie sich gerade befinden. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller evtl. Eigentum für uns erwirbt und alle Waren für uns lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung o. Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers erfolgen, so überträgt der Besteller uns Schon im voraus das Eigentums- o. Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen (im folgenden „neue Sache“ genannt) u. verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. 5.4. Der Besteller ist verpflichtet, uns gehörende Gegenstände gegen Feuer u. Diebstahl zu versichern. Dies gilt sinngemäß auch für neue Sachen im Sinne von Ziffer 5.3. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt schon an uns ab. 5.5. Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller schriftlich anzeigen. 5.6. Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch Eigentumsrechte zustehen, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände betreffen, tritt der Besteller in Höhe des Lieferpreises der Ware, zuzüglich 20% Aufschlag an uns zur Sicherheit ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten in Gestalt der Forderungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20% übersteigt. 5.7. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich vom Besteller vorgenommener od. vorzunehmender Globalzession. 5.8. Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen, hat der Besteller für deren Erfüllungsort auf seine Kosten Sorge zu tragen. 5.9. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieses Abschnittes vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen Für diesen Fall erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden befindliche Vorbehaltsware bzw. – soweit wir alleinige Eigentümer sind – die neue Sache im Sinne von Ziffer 5.3 dieses Abschnittes – wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. Die Durchführung dieser Maßnahmen, wie auch wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware bzw. der neuen Sache hat der Kunde oder von uns beauftragte Personen jederzeit Zutritt zu gewähren.
6. Daten über den Besteller 6.1. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Besteller, gleichgültig ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
7. Schlussbestimmungen 7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN –Kaufrechts finden keine Anwendung. 7.3. Die deutsche Fassung dieser allgem. Geschäftsbedingungen in gedruckter Form ist maßgeblich.

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